Wir prüfen die von der Finanzbehörde erlassenen Steuerbescheide wie
- Einkommensteuerbescheide
- Bescheide zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften
- Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide
- Bescheide zur Feststellung von Grundbesitzwerten und Betriebsbewertungen
- Investitionszulagebescheide
- Lohnsteuerbescheide
- Umsatzsteuerbescheide
- Gewerbesteuerbescheide
- Körperschaftsteuerbescheide
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der aktiven Teilnahme an steuerlichen Überprüfungen durch die Finanzbehörden, insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen.
Außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde lassen sich gerade in Zeiten schlechter Haushaltslage nicht vermeiden. Daher nehmen wir die Interessen unserer Mandanten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren wahr. Hierzu zählen z.B.:
- Einsprüche
- Widersprüche
- Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen
- Stundungs- und Erlassanträge
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung
- Anträge auf Vollstreckungsaufschub
Gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
Soweit der gewünschte Erfolg im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nicht erzielt werden kann, vertreten wir unsere Mandanten auch im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Wir sind zur Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof zugelassen. Solche finanzgerichtlichen Verfahren sind z.B.:
- Klageverfahren
- Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung
- Beschwerde- und Revisionsverfahren
Steuerstrafverfahren
Wir beraten zudem in Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Auseinander-setzungen mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzbehörden.
Der Nutzen für Sie:
- Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte
- Durch unsere Kanzleiorganisation ist zudem sichergestellt, dass aufgrund Ihrer Bevollmächtigung jegliche Fristen konsequent überwacht werden