Wir erstellen Ihre Steuererklärungen wie:
- Einkommensteuererklärungen
- Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Ermittlung von Grundbesitzwerten und Betriebsbewertungen
- Investitionszulageanträge
- Lohnsteueranmeldungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
Die Übermittlung der Steuererklärungen erfolgt durch unser Rechenzentrum oder alternativ mit dem Onlinemodul ELSTER.
Die von der Finanzbehörde erlassenen Bescheide werden von uns umfassend überprüft. Es ist gewährleistet, dass die unserem Büro rechtzeitig überstellten Bescheide Frist wahrend bearbeitet werden. Wir unterstützen Sie bei Abweichungen von den Steuererklärungen im Rahmen des außergerichtlichen und des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens.
Der Nutzen für Sie:
Gemäß unserem Ziel, dass es keinen Besitz gibt, der Mangel an Sorgfalt verträgt, können Sie sicher sein, dem Staat nicht mehr zu geben, als erforderlich ist.