DATEV Topaktuell

Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervermietungsmodell

Der BFH hatte zu klären, ob die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden ist (Az. III R 41/22).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung (I)

Der BFH hatte zu entscheiden, ob in dem jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner Einzahlungen in die Kapitalrücklage eine gemischte Schenkung an die Mitgesellschafter vorliegt (Az. II R 40/21).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung (II)

Der BFH hatte zu entscheiden, ob in dem jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner Einzahlungen in die Kapitalrücklage eine gemischte Schenkung an die Mitgesellschafter vorliegt (Az. II R 41/21).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verfassungsgemäß

Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob aufgelöste Unterschiedsbeträge in die Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG einzubeziehen sind (Az. IV R 22/239.

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts (I)

Der BFH hat bzgl. der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts zu der Frage Stellung genommen, ob der kapitalisierte Erbbauzins der Verlängerungsjahre (auch) zwischen dem notariellen Abschluss (Besteuerungszeitpunkt) bis zum Beginn des Verlängerungszeitpunkts des Erbbaurechts abzuzinsen ist (Az. II R 3/22).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts (II)

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen ist, dass die bindende Zustimmung durch „beredtes Schweigen“ erst mit Verstreichen der jeweiligen Widerspruchsfrist als erteilt gilt, sodass die Grunderwerbsteuer gem. § 14 Nr. 1 GrEStG erst in diesem Zeitpunkt entsteht (Az. II R 36/23).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH zu Ausnahmen vom Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter wesentlicher Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China

Der BFH hat dem EuGH Fragen zum Antidumpingzoll vorgelegt, insbesondere zur Befreiung bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China (Az. VII R 1/22).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners

Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob Finanzbehörden auch dann noch einen Duldungsbescheid im Sinne der §§ 323 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Grundstückseigentümer erlassen dürfen, wenn dem Schuldner der persönlichen Forderung, die durch eine (Zwangssicherungs-)Hypothek besichert ist, nach durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde (Az. VII R 32/22).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH: Einem Unternehmen „dienende“ Gegenstände als Voraussetzung für die Haftung des Eigentümers für Steuern des Unternehmens

Der BFH hat Stellung genommen zur grundsätzlichen Bedeutung des Tatbestandmerkmals "dienen" gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 AO (Az. VII R 25/21).

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Donnerstag, 10. Oktober 2024

BFH zur steuerlichen Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist (Az. III R 1/22).

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